Krankenkassenzuschüsse

Hinweise zu Ihrer Kurreise


Zuschüsse der deutsche Krankenkassen bei privater Kur in Deutschland und im EU-Ausland.
Für Vorsorgemaßnahmen in Deutschland kann der Zuschuss alle 3 Jahre beantragt werden.
Die Höhe der Zuschüsse bestimmt die Krankenkasse.
Bei Kuren oder Gesundheitsreisen ins EU-Ausland kann die Krankenkasse unterstützende
Zuzahlungen geben.Die Zuschüsse richten sich nach denen in Deutschland und sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Wir empfehlen Ihnen,sich vor Reiseantritt mit der zuständigen Krankenkasse zu besprechen und
einen Antrag auf Bezuschussung zu stellen. In diesen muß der Ort, und die Dauer des Aufenthaltes
ersichbar sein.

Während Ihrer Kurreise
müssen alle anfallenden Kosten erst einmal selbst bezahlt werden.
Bei der Eingangsuntersuchung bitte das medizinische Personal informieren, das Sie am Ende ihrer
Kur eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen Anwendungen ausgestellt bekommen(individueller
Therapieplan), des weiteren benötigen sie eine Preisliste der Kureinrichtung über die einzelnen
Anwendungsmöglichkeiten.Dieser Service ist in vielen Einrichtungen kostenpflichtig.

Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie alle Bestätigungen ihrer Kur-und Gesundheitsreise bei der für Sie
zuständigen Krankenkasse ein.Sie prüft und errechnet die Zuschusshöhe und zahlt den Betrag aus.

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen sind möglich

Beratung

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